Peters Bestattungen

Seit 1920 begleiten wir trauernde Angehörige.

Für uns sind es immer die Begegnungen mit Menschen, die eine einschneidende Erfahrung machen müssen, einen plötzlichen Tod erleben, oder mit dem Verstorbenen einen langen Weg der Krankheit, Hoffnung und Pflege gegangen sind. Sie tragen in sich Bilder und Gedanken von schlimmen und schmerzlichen, aber auch bewegenden und schönen gemeinsamen Momenten.

Jeder Trauerfall ist einzigartig

Wir verstehen uns als Ansprechpartner in dieser schweren Zeit und möchten Ihnen helfen, den Abschied von einem geliebten Menschen zu gestalten.

Ein Sterbefall: Was ist zu tun?

Einige wichtige Dinge sind bei Eintritt des Todes sofort zu veranlassen.

  • Bei einem Todesfall in häuslicher Umgebung: Benachrichtigung des Hausarztes oder des nächst erreichbaren Arztes im Notdienst
  • Wenn der Tod im Krankenhaus oder Seniorenheim eingetreten ist: Einleitung der nötigen Maßnahmen durch die soziale Einrichtung
  • Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Diese bleibt beim Verstorbenen.

 

Bitte nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.

Wir stehen Ihnen unter der Rufnummer 02366 – 35419 jederzeit zur Verfügung.

Wichtige Dokumente

Im Todesfall sind folgende Papiere eines Menschen wichtig:
  • Personalausweis der/des Verstorbenen
  • Bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
  • Bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners/-in
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Sterbegeld- bzw. Lebensversicherungspolice
  • Rentennummer / Rententräger (alle Renten, auch Betriebsrente)
  • Sonstiges: ggf. Übersetzungen ausländischer Dokumente, Registrierschein bei Einbürgerung

Gerne sind wir Ihnen behilflich bei:

  • der Planung und Durchführung der Trauerfeierlichkeiten und der Beisetzung
  • der Beratung und Gestaltung von Trauerkarten und – anzeigen
  • Überführungsfahrten
  • Terminlichen Absprachen mit dem Pfarrer, Trauerrednern und Friedhofsverwaltungen
  • der Beratung über Bestattungsformen und Grabarten
  • der Vermittlung von Trauerfloristik
  • der Reservierung einer Gaststätte zur Bewirtung nach der Trauerfeier
  • der Benachrichtigung der Rentenversicherungsträger und Versicherungen
  • der Beurkundung bei Standesämtern und Behörden
  • einer Vorsorgeberatung
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