Feuerbestattung

Steigender Zuspruch an das Element Feuer

Die Feuerbestattung wird geschichtlich ungefähr 3000 v. Chr. erstmalig erwähnt. Der Verstorbene wird, wie bei einer Erdbestattung, in einem Sarg eingebettet. Die Trauerfeier kann vor der Kremierung am Sarg stattfinden, die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt beigesetzt; oder der Sarg wird vom Sterbeort sofort zum Krematorium überführt. Die Trauerfeier mit anschließender Beisetzung findet nach der Einäscherung statt.

Die Kremierung dauert ca. 90 Minuten und wird bei 900 °C durchgeführt. Die Asche wird in einer Aschenkapsel aufgefangen und mit Namen, Geburts- und Sterbedaten sowie dem Kremierungsort und -datum versehen. Entsprechend des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen „Friedhofzwanges” muss die Aschenkapsel auf einem Friedhof beigesetzt werden.

In einigen Städten dürfen auch bei stillen Beisetzungen, also Beisetzungen ohne Trauerfeier auf anonymen Gemeinschaftsanlagen, Angehörige bei der Bestattung dabei sein; in anderen Städten dagegen wird die Anwesenheit von Trauergästen bei den Beisetzungen regelrecht untersagt.

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Wir unterscheiden bei der Urnenbeisetzung folgende Formen:

Wahlstellen

Urnenbeisetzung in sog. Wahlstellen – Man kann ein Einzelwahlgrab wählen oder ein Wahlgrab zur Aufnahme mehrerer Urnen.

Anonyme Urnenbeisetzung

Anonyme oder halbanonyme Urnenbeisetzung mit und ohne namentliche Kennzeichnung. Eine Namenstafel wird durch die Friedhofsverwaltung angebracht.

Reihengräber

Reihengräber, welche von den Angehörigen gepflegt werden müssen.Hier ist nur eine Beisetzung in einem Grab möglich.

Urnenwand-Fächern

Urnenbeisetzung in Urnenwand-Fächern (Kolumbarium). Kolumbarien werden von einigen Friedhöfen aber auch von Kirchen angeboten.

Pflegefreie Grabstätten

Diese Gräber sind in einigen Städten als Reihen- und auch als Wahlgrabstätten verfügbar und gelten sowohl für Sarg- und Urnenbestattungen.

Eine Bepflanzung mit Bodendeckern erfolgt von Seiten der Friedhofsverwaltung und diese übernimmt die Pflege für die gesamte Ruhefrist in einfachster Form.

Die Angehörigen haben die Möglichkeit diese Gräber mit einem Grabstein bzw. einem Grabkreuz zu versehen, jedoch sind diese Kosten nicht in den Friedhofsgebühren enthalten.

Grundsätzlich unterscheiden sich die Beisetzungen auf städtischen oder kirchlichen Friedhöfen nicht mehr so extrem wie früher. Lediglich die Gebührenordnungen und Kosten variieren. Viel Wert wird auf die Ausgestaltung und die Möglichkeiten innerhalb einer Kapelle oder Trauerhalle gelegt, um eine Beisetzung individuell und persönlich gestalten zu können.

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